Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings zur Erziehung von Hunden nach § 11 Ab. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz, Hundebesitzer anzuleiten, die durch Die Rudelschmiede durchgeführt oder organisiert werden.

§ 1 Haftung
Die Rudelschmiede haftet nur für Schäden, die vom ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Rudelschmiede übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach besten Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.

§ 2 Fälligkeit und Zahlung der Trainingsgebühren
Die Trainingsgebühr der jeweiligen Trainingseinheit ist am Trainingstag im Anschluss fällig und in bar oder per EC-Kartenzahlung zu leisten. Sie erhalten im Nachgang nach der Zahlung eine Rechnung per Email mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Trainingsgebühr berechnet sich anhand des Schwierigkeitsgrades ihres Hundes und wird im Teamcheck mit ihnen im Vorfeld besprochen.

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Im Falle des Rücktrittes kann Die Rudelschmiede Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

Die Stornierungskosten nach der Ablauffrist von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin betragen: 50% des vereinbarten Honorars der Trainingseinheit. Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel zwischen 1,5 Stunden und 2 Stunden.

§ 4 Rücktritt durch Die Rudelschmiede
Die Rudelschmiede kann jederzeit vom mündlichen Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel des Trainings oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Die Rudelschmiede ist jederzeit berechtigt, ohne Frist, den Trainingsabbruch herbeizuführen, wenn sich der Teilnehmer nicht an die vorher besprochenen Anweisungen hält. Bei nicht erreichtem Ziel durch Verschulden des Teilnehmers ist eine Rückerstattung der schon gezahlten Trainingseinheiten ausgeschlossen.

§ 5 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 6 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Teilnehmerzahl
Jede Veranstaltung (außer Einzeltraining) findet erst ab mindestens 2 Teilnehmer statt. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl verschiebt sich die Veranstaltung und wird rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 8 Besonderheiten
Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hundetrainers.

Es ist nicht gestattet, während Veranstaltungen Aufzeichnungen zu machen, egal welcher Art. Lediglich dem Veranstalter ist es genehmigt, Film- oder Fotoaufzeichnungen zu erstellen, die zu Schulungs- und Präsentationszwecken verwendet werden dürfen.

Die Rudelschmiede und/oder der Trainingsleiter, bzw. der Referent gibt dem Teilnehmer oder Kunden keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Teilnehmer bzw. der Kundin/dem Kunden. Die Rudelschmiede behält sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Trainings ein Mensch-Hund-Team auszuschließen.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer den Trainingsbetrieb wiederholt oder erheblich stört, bzw. die Gebote der Höflichkeit im Umgang miteinander nicht beachtet. Im Falle eines Ausschlusses werden Teilnehmergebühren nicht zurückerstattet.

Der Teilnehmer oder die Kundin/der Kunde wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen oder Trainings (Kurse) kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.